Wichtig! Die geplanten Anpassungen sind aktuell noch nicht verbindlich. Ein Bundesgesetz mit dem offiziellen Titel „Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)“ existiert derzeit nicht als verabschiedetes Gesetz.
Die aktuelle Regelung entsprechend der kommunalen Wärmeplanung für Berlin wird angepasst.
Aktuelle Reglung:
Ist eine fossile zentrale Heizungsanlage nach dem 01.07.2026/28 defekt und kann nicht repariert werden, muss mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren eine 65-Prozent erneuerbare Heizungslösung eingebaut werden.
Angepasste Regelung:
Gestrichen werden sollen: § 71–71p GEG sowie § 72 GEG (Betriebsverbote). Damit entfällt zunächst die 65 %-EE-Vorgabe ab dem 01.07.2026 für Berlin. Neben Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridmodellen (fossil und erneuerbare Brennstoffe) und Biomasse sollen auch Gas- und Ölheizungen zulässig bleiben, sofern sie einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.
Anpassung der stufenweisen Verpflichtung zur Verwendung von grünen Brennstoffen ab dem 01.01.2029 mit mindestens 10 % mit einem grünen Brennstoffanteil (bisher im GEG: mindestens 15%). Weitere Anhebungen bis 2040 in drei Stufen.
Die gesicherte Fortführung der Förderung durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll bis mindestens 2029 weiter auskömmlich finanziert werden. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) soll gesetzlich geregelt und aufgestockt werden.
Die Einführung der ETS 2 (Emissionshandelssystem der EU) für Gebäude und Verkehr zur Regulierung der CO2-Preise wurde vom Jahr 2027 auf das Jahr 2028 verschoben und bleibt unverändert.
