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Energetischer Sanierungsbedarf bei Wohngebäuden

So klar der große Rahmen, so unklar ist vielfach der konkrete Handlungsbedarf.

Für Wohngebäude gibt es keine pauschale Sanierungspflicht. Im Fokus stehen insbesondere energetisch schlechte Gebäude, da Deutschland den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands schrittweise reduzieren muss.

Für Eigentümer stellt sich daher die Frage:
Wie ist das eigene Gebäude energetisch einzuordnen und besteht Sanierungsbedarf?

Dafür sollten insbesondere folgende Kriterien geprüft werden:

  • Baujahr und bisherige energetische Sanierungen
  • Zustand von Dach, Fassade, Kellerdecke und Fenstern
  • Heizungsart, Baujahr und Effizienz der Heizungsanlage
  • Energieverbrauch und spezifischer Energiebedarf
  • vorhandener Energieausweis und dessen Aktualität
  • Primärenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienz
  • Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung
  • Zustand und Optimierung der Wärmeverteilung
  • Potenzial für Wärmepumpe, Fernwärme und Photovoltaik

Wo keine belastbaren energetischen Daten vorliegen, kann eine Bedarfsberechnung bzw. ein Bedarfsausweis erforderlich oder sinnvoll sein.

Klare Handlungsempfehlung:
Eigentümer sollten ihr Gebäude jetzt energetisch bewerten lassen und den individuellen Handlungsbedarf feststellen. Dabei sollten zunächst die vorhandenen Unterlagen und die Anlagentechnik geprüft und anschließend Gebäudehülle, Energiebedarf und Wärmeversorgung bewertet werden.

Auf dieser Grundlage lässt sich feststellen, ob kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge diese umgesetzt werden sollten. So können Sanierungen frühzeitig geplant, Investitionen vorbereitet und mögliche Fördermöglichkeiten geprüft werden.