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Mehr Spielraum für Entscheidungen:
Was der Referentenentwurf zum Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG) bedeutet

Der Referentenentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – als Anschlussregelung zum GEG 2024 – steht für einen deutlichen Kurswechsel: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr technologischer Offenheit und unternehmerischer Entscheidungsfreiheit.

Künftig sollen Eigentümer und Nutzer von Immobilien stärker selbst entscheiden können, wie sie klimapolitische Ziele erreichen. Die bisherige Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien soll durch eine sogenannte „Grünquote“ ersetzt werden. Gleichzeitig werden Gasversorger verpflichtet, steigende Anteile an Biomethan oder Wasserstoff bereitzustellen.

Was ändert sich konkret?

Der Entwurf sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

  • Abschaffung der 65%-EE-Pflicht und damit Wegfall des §71 GEG zu den Anforderungen an Heizungsanlagen
  • Abschaffung des §72 GEG zum Betriebsverbot von Konstanttemperaturkesseln älter als 30 Jahre
  • Wegfall des bisherigen Verbots fossiler Brennstoffe ab 2045
  • Anpassung der sogenannten „Bio-Treppe“ aus dem GEG 2024 mit reduzierten Quotenanforderungen

Was bedeutet das für Eigentümer?

Die geplanten Änderungen schaffen mehr Flexibilität bei Investitionen und Modernisierungsentscheidungen. Gleichzeitig steigen jedoch auch die Anforderungen an die strategische Planung.

Denn: Weniger Regulierung bedeutet nicht automatisch weniger Komplexität. Eigentümer müssen künftig noch stärker selbst bewerten:

  • Welche Technologien langfristig wirtschaftlich sinnvoll sind
  • Welche Energieträger zukünftig verfügbar und bezahlbar bleiben
  • Wie sich regulatorische Anforderungen weiterentwickeln
  • Welche Investitionen nachhaltig und zukunftssicher sind

Die richtige Strategie für die eigene Liegenschaft zu finden, dürfte damit deutlich anspruchsvoller werden.

Unser Fazit

Der Referentenentwurf zum GModG eröffnet neue Handlungsspielräume – verlangt aber gleichzeitig mehr Eigenverantwortung bei Planung und Entscheidung.

Gerade für Unternehmen, Bestandshalter von Liegenschaften wird es entscheidend sein, Entwicklungen frühzeitig einzuordnen und Investitionsentscheidungen strategisch abzusichern.

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